Der Winterdienst ist eine essenzielle Verkehrssicherungspflicht für Immobilieneigentümer und Unternehmen in Bayern. Die Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen führen – ein Risiko, das durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom August 2025 nochmals verschärft wurde.
Wichtige Eckdaten
7–20 Uhr
Räumpflicht werktags
1,0–1,2 m
Mindestbreite Gehweg
BGH 2025
Neues Haftungsurteil
Wenn Schnee und Eis die Wege bedecken, beginnt für Eigentümer von Gewerbeimmobilien die Zeit der erhöhten Wachsamkeit. Die Verantwortung für den Winterdienst ergibt sich in Bayern primär aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), welches die Gemeinden ermächtigt, die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger zu übertragen.
Wann, wo und wie muss geräumt werden?
Die genauen Anforderungen werden lokal festgelegt, folgen aber allgemeinen Grundsätzen:
Zeiten
Werktags ca. 7:00–20:00 Uhr, Sonn-/Feiertage oft später.
Frequenz
Unmittelbar nach Schneefall/Glätte – so oft wie nötig wiederholen.
Umfang
Gehwege, Zugänge, Parkplätze, Zufahrten – Breite 1,0–1,2 m freihalten.
Streumittel
Salz oft verboten – abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt nutzen.
Haftung und Delegation: Das BGH-Urteil vom August 2025
Viele Unternehmen übertragen den Winterdienst an externe Dienstleister. Dies ist zulässig, doch die Haftungsfrage wurde durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 6. August 2025, Az. VIII ZR 250/23) nochmals präzisiert.
Kernaussage des BGH-Urteils
Ein Immobilieneigentümer haftet für Sturzschäden bei Eisglätte, selbst wenn ein professioneller Hausmeisterdienst beauftragt war. Der Dienstleister gilt als „Erfüllungsgehilfe" – seine Versäumnisse werden dem Eigentümer zugerechnet.
| Konsequenz | Was Sie beachten müssen |
|---|---|
| Sorgfältige Auswahl | Nur zuverlässige, professionelle Dienstleister beauftragen |
| Dokumentation | Lückenlose Protokollierung aller Einsätze fordern |
| Versicherung | Ausreichenden Versicherungsschutz des Dienstleisters prüfen |
Professioneller Winterdienst für Ihr Unternehmen
Gehen Sie auf Nummer sicher. FIMI bietet zuverlässigen Winterdienst für Gewerbeimmobilien in ganz Bayern. Wir kennen die lokalen Satzungen, setzen umweltfreundliche Streumittel ein und dokumentieren unsere Einsätze lückenlos – um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Weiterführende Informationen
-
LTO – BGH-Urteil zur Winterdienst-Haftung →
Analyse des Urteils VIII ZR 250/23 zur Haftung bei Delegation
-
BayernPortal – Winterdienst Informationen →
Gesetzliche Grundlagen nach BayStrWG
-
VKB – Ratgeber Räum- und Streupflicht →
Praktische Tipps zu Umfang und Durchführung
Quellen & Weiterführende Informationen
FIMI Team
Reinigungsexperten
Dieser Artikel wurde vom FIMI Team erstellt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Bayern.
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