Winterdienst für Unternehmen in Bayern: Pflichten, Haftung und das BGH-Urteil 2025
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Winterdienst für Unternehmen in BayernPflichten, Haftung und das BGH-Urteil 2025

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FIMI Team(Reinigungsexperten)1. Oktober 2025Aktualisiert: 8. Dezember 20254 Min.

Der Winterdienst ist eine essenzielle Verkehrssicherungspflicht für Immobilieneigentümer und Unternehmen in Bayern. Die Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen führen – ein Risiko, das durch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom August 2025 nochmals verschärft wurde.

Wichtige Eckdaten

7–20 Uhr

Räumpflicht werktags

1,0–1,2 m

Mindestbreite Gehweg

BGH 2025

Neues Haftungsurteil

Wenn Schnee und Eis die Wege bedecken, beginnt für Eigentümer von Gewerbeimmobilien die Zeit der erhöhten Wachsamkeit. Die Verantwortung für den Winterdienst ergibt sich in Bayern primär aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), welches die Gemeinden ermächtigt, die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger zu übertragen.

Wann, wo und wie muss geräumt werden?

Die genauen Anforderungen werden lokal festgelegt, folgen aber allgemeinen Grundsätzen:

Zeiten

Werktags ca. 7:00–20:00 Uhr, Sonn-/Feiertage oft später.

Frequenz

Unmittelbar nach Schneefall/Glätte – so oft wie nötig wiederholen.

Umfang

Gehwege, Zugänge, Parkplätze, Zufahrten – Breite 1,0–1,2 m freihalten.

Streumittel

Salz oft verboten – abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt nutzen.

Haftung und Delegation: Das BGH-Urteil vom August 2025

Viele Unternehmen übertragen den Winterdienst an externe Dienstleister. Dies ist zulässig, doch die Haftungsfrage wurde durch ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 6. August 2025, Az. VIII ZR 250/23) nochmals präzisiert.

Kernaussage des BGH-Urteils

Ein Immobilieneigentümer haftet für Sturzschäden bei Eisglätte, selbst wenn ein professioneller Hausmeisterdienst beauftragt war. Der Dienstleister gilt als „Erfüllungsgehilfe" – seine Versäumnisse werden dem Eigentümer zugerechnet.

Konsequenz Was Sie beachten müssen
Sorgfältige Auswahl Nur zuverlässige, professionelle Dienstleister beauftragen
Dokumentation Lückenlose Protokollierung aller Einsätze fordern
Versicherung Ausreichenden Versicherungsschutz des Dienstleisters prüfen

Professioneller Winterdienst für Ihr Unternehmen

Gehen Sie auf Nummer sicher. FIMI bietet zuverlässigen Winterdienst für Gewerbeimmobilien in ganz Bayern. Wir kennen die lokalen Satzungen, setzen umweltfreundliche Streumittel ein und dokumentieren unsere Einsätze lückenlos – um Ihr Haftungsrisiko zu minimieren.

Weiterführende Informationen

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FIMI Team

Reinigungsexperten

Dieser Artikel wurde vom FIMI Team erstellt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Bayern.