Die Reinigung von Produktionsanlagen und Maschinen stellt hohe Anforderungen an die Arbeitssicherheit. Der Umgang mit spezialisierten Chemikalien erfordert die strikte Einhaltung der Gefahrstoffverordnung und der DGUV-Vorschriften, insbesondere hinsichtlich PSA und Explosionsschutz.
Sicherheit in der Industriereinigung
GefStoffV
Gefahrstoffverordnung
DGUV
209-088 Explosionsschutz
PSA
Schutzausrüstung Pflicht
Industriereinigung ist essenziell für die Aufrechterhaltung der Produktion und die Langlebigkeit von Maschinen. Reinigungskräfte sind hier oft mit hartnäckigen Verschmutzungen wie Ölen, Fetten oder Chemikalienrückständen konfrontiert. Dies erfordert spezielle Verfahren und ein konsequentes Sicherheitsmanagement.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) als Grundlage
Bei der Industriereinigung kommen häufig aggressive oder spezialisierte Chemikalien zum Einsatz. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz der Beschäftigten.
Zentrale Pflichten für den Arbeitgeber:
| Gefährdungsbeurteilung | Ermittlung und Bewertung aller potenziellen Gefahren |
| Sicherheitsdatenblätter | Bereitstellung aktueller Informationen und regelmäßige Unterweisung |
| Expositionsminimierung | Maßnahmen zur Begrenzung der Dauer und Höhe der Exposition (§8 GefStoffV) |
Brand- und Explosionsschutz (DGUV 209-088)
Viele in der Industrie eingesetzte Reiniger, insbesondere Kaltreiniger oder Lösemittel, sind entzündbar. Ihre Dämpfe können explosionsfähige Atmosphären bilden.
DGUV Information 209-088
Wenn ein relevantes Explosionsrisiko besteht, müssen Explosionsschutzzonen (Ex-Zonen) definiert und entsprechende Arbeitsmittel (z.B. explosionsgeschützte Sauger) verwendet werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Technische und organisatorische Maßnahmen haben immer Vorrang (TOP-Prinzip). Dennoch ist die richtige Persönliche Schutzausrüstung in der Industriereinigung unverzichtbar.
Handschutz
Flüssigkeitsdichte, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (z.B. Nitril)
Augenschutz
Dichtschließende Korbbrillen bei Spritzgefahr
Körperschutz
Geschlossene Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe
Atemschutz
Bei unzureichender Lüftung oder Einsatz von Aerosolen
Die Reinigung von kontaminierter PSA muss ebenfalls streng nach GefStoffV erfolgen.
Professionelle Industriereinigung für Ihren Betrieb
Die Industriereinigung erfordert spezialisierte Fachkräfte. FIMI Gebäudereinigung bietet professionelle Industriedienstleistungen für Betriebe in Bayern. Unsere geschulten Teams arbeiten streng nach den Vorgaben von DGUV und GefStoffV, um maximale Sicherheit und optimale Reinigungsergebnisse in Ihrer Produktion in Ingolstadt, Straubing oder Erding zu gewährleisten.
Weiterführende Informationen
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DGUV 209-088 – Reinigen von Werkstücken (BG ETEM) →
Informationen zu Brand- und Explosionsschutz bei der Industriereinigung
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DGUV Regel 101-605 – Branche Gebäudereinigung (PDF) →
Umfassende Regel zum Arbeitsschutz in der Gebäudereinigung
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BGHM – Arbeitsschutz Kompakt: Werkstückreinigung →
Praktische Hinweise zu Schutzmaßnahmen und PSA
Quellen & Weiterführende Informationen
FIMI Team
Projektleitung
Dieser Artikel wurde vom FIMI Team erstellt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Bayern.



