Im Gesundheitswesen ist Hygiene die erste Verteidigungslinie gegen Infektionen. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI definiert die Standards für die Reinigung und Desinfektion von Flächen, die 2022 umfassend aktualisiert wurden.
Das Wichtigste auf einen Blick
KRINKO
Richtlinie Oktober 2022
Täglich
Flächendesinfektion
IfSG § 23
Hygieneplan-Pflicht
Die Sicherheit von Patienten und Personal hat in Arztpraxen und Kliniken oberste Priorität. Eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion ist unerlässlich, um nosokomiale Infektionen zu verhindern. Die Grundlage hierfür bilden die Empfehlungen der KRINKO, insbesondere die im Oktober 2022 aktualisierte Richtlinie "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen".
Risikobewertung als Ausgangspunkt
Nicht jede Fläche birgt das gleiche Infektionsrisiko. Die KRINKO-Empfehlung betont die Notwendigkeit einer differenzierten Risikobewertung:
Patientennahe Flächen
Flächen mit häufigem Kontakt: Untersuchungsstühle, Türgriffe im Behandlungsraum, Sanitäranlagen
Patientenferne Flächen
Flächen ohne häufigen Handkontakt: Fußböden außerhalb von Risikobereichen, Lagerbereiche
Diese Einteilung bestimmt die Frequenz und die Methode der Hygienemaßnahmen.
Die Neuerungen der KRINKO 2022
Die Aktualisierung der Richtlinie hat wichtige Punkte präzisiert:
Zentrale Änderung
Mindestens „nutzungstägliche" Flächendesinfektion der patientennahen bzw. häufig berührten Flächen. Eine reine "Sichtreinigung" an Wochenenden ist in diesen Bereichen nicht mehr ausreichend.
Zudem gibt es Empfehlungen zur Vermeidung von Resistenzentwicklungen, etwa beim Einsatz von quartären Ammoniumverbindungen (QAV).
Reinigung vs. Desinfektion
Eine routinemäßige Flächendesinfektion ist nicht überall erforderlich. Die KRINKO empfiehlt eine indikationsgerechte desinfizierende Flächenreinigung.
Desinfektion ist zwingend erforderlich bei:
| ✓ | Sichtbarer Kontamination mit potenziell infektiösem Material (Blut, Sekrete) |
| ✓ | Flächen für aseptische Tätigkeiten (z.B. Vorbereitung von Injektionen) |
| ✓ | Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko (z.B. OP-Säle) |
In vielen anderen Bereichen (z.B. Flure, Büros) ist eine qualitativ hochwertige Reinigung ausreichend.
Der individuelle Hygieneplan
Jede medizinische Einrichtung ist gesetzlich verpflichtet (Infektionsschutzgesetz, IfSG § 23), einen individuellen Hygieneplan zu erstellen. Dieser Plan legt fest: Wer reinigt was, wann, womit und wie.
Ihr Spezialist für medizinische Einrichtungen
Die Umsetzung dieser komplexen Anforderungen erfordert spezialisiertes Wissen und geschultes Personal. FIMI Gebäudereinigung ist Ihr Spezialist für die Reinigung medizinischer Einrichtungen in Bayern. Wir kennen die Anforderungen von RKI und KRINKO im Detail und unterstützen Praxen und Kliniken in München, Landshut und Umgebung bei der Umsetzung rechtskonformer Hygienekonzepte.
Weiterführende Informationen
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KRINKO – Flächenhygiene-Richtlinie 2022 (PDF) →
Zentrale Richtlinie des RKI zur Reinigung und Desinfektion von Flächen
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DGKH – Leitfaden Hygienemanagement Arztpraxis (PDF) →
Praktischer Leitfaden der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Quellen & Weiterführende Informationen
FIMI Team
Projektleitung
Dieser Artikel wurde vom FIMI Team erstellt. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der professionellen Gebäudereinigung in Bayern.



